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Um das Verkehrsaufkommen in Grenzen zu halten und damit auch die Belastung für die Einwohner ordnet der Bürgermeister ein Durchfahrtsverbot in beide Fahrtrichtungen in St. Magdalena auf der Gemeindestraße vom Bergerplatz bis zum Parkplatz Naturparkhaus mit sofortiger Wirkung.
Diese Anordnung gilt nicht für:
Anordnung Nr. 18 - Sperre Gemeindestraße St. Magdalena
10.07.2023