Ehrungen

In Anerkennung besonderer Verdienste auf politischem, wissenschaftlichem, kulturellem, sozialem, sportlichem und wirtschaftlichem Gebiete verleiht die Gemeinde folgende Ehrungen:

  • die Ehrenbürgerschaft der Gemeinde;
  • die Ehrennadel;
  • die Ehrenurkunde

Vorschläge für zu ehrende Personen können von allen Verbänden, Vereinen und Organisationen und von den Mitgliedern des Gemeinderates eingebracht werden. Anträge von Vereinen und/oder Verbänden müssen ein curriculum vitae des zu Ehrenden beinhalten.

Die Vorschläge werden vom Gemeindeausschuss überprüft und dann dem Gemeinderat vorgelegt. Die Verleihung der Ehrungen erfolgen immer aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderates.

Die Verleihung der Ehrungen nimmt der Bürgermeister der Gemeinde vor. Die Ehrungen werden anlässlich von geeigneten Zeitpunkten, wie beispielsweise Vereinsjubiläen vorgenommen. Ein Jahr vor den Gemeinderatswahlen dürfen keine Ehrungen mehr vorgenommen werden, mindestens einmal in der Amtsperiode müssen die anfallenden Ehrungen verliehen werden.

Die Verleihung von Ehrungen wird durch eine Verordnung geregelt.

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