Das Ausmaß der Kostenbeteiligung an der Schulausspeisung zu Lasten
der Benutzer wurde mit Beschluss des Gemeindeausschusses wie folgt festgesetzt:
- Kosten pro Mahlzeit: 3,80 €
Der Gemeindeausschuss kann in besonderen Fällen und mit begründeter
Maßnahme auf Grund sozialer Faktoren den Beitrag reduzieren bzw. auf die
Einhebung verzichten.