Abänderung der Durchführungsbestimmungen des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft

Bauleitplan

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 128 vom 27.05.2026 wurde das Genehmigungsverfahren zur Abänderung der Durchführungsbestimmungen des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft betreffend 

  • Art. 8 Wohnbauzone B1 – Auffüllzonen und 
  • Art. 2 Landwirtschaftsgebiet

eingeleitet.

Sämtliche Unterlagen sind bis einschließlich 27.06.2026 sowohl an der digitalen Amtstafel der Gemeinde als auch im Bürgernetz des Landes veröffentlicht. 

Bekanntmachung der Hinterlegung von Akten zur Raum- und Landschaftsplanung | Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Im Zeitraum der Veröffentlichung kann jeder Stellungnahmen und Vorschläge einbringen.

Beschluss 128-2026.pdf herunterladen (0.27 MB)


29.05.2026

DEU